Nach der EU-Richtlinie 2102 aus dem Jahr 2016, die öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit ihrer Webseiten, mobilen Applikationen und digitalen Dokumente verpflichtet, wurde im März diesen Jahres vom europäischen Parlament der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Dieser verpflichtet nun auch Privatunternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Neben dieser sehr begrüßenswerten Entwicklung, Inklusion durch Barrierefreiheit gesetzlich stetig weiter zu verankern, drängt sich eine Frage immer wieder auf: Warum brauchen wir erst gesetzlich verankerte Sanktionen, um Produkte, Dienstleistungen und Informationen für jeden Menschen effizient wahrnehmbar, bedienbar und verständlich zu gestalten?
Was müssen wir tun, um Barrierefreiheit zum Mainstream zu machen?
Wir wollen diese Frage diskutieren, Ansätze finden, Ideen aufgreifen und weiterdenken …